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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
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Ihre Kursanmeldung
wird von uns nicht schriftlich bestätigt.
Wir erwarten Sie
zum ersten Kurstermin am angegebenen Kursort.
Falls der Kurs nicht
zustande kommt oder bereits ausgebucht ist, werden wir uns rechtzeitig
bei Ihnen melden.
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Bildungsurlaub
Nach
dem Hessischen Bildungsurlaubs - gesetz (HBUG) haben alle Beschäftigten
und alle Auszubildenden Anspruch auf 5 Tage bezahlten Bildungsurlaub
im Jahr. Für alle hier aufgeführten Bildungsurlaubsangebote ist die
Anerkennung gemäß § 9, Abs. 7 HBUG beim Hessischen Minis terium für
Frauen, Arbeit und Sozialordnung beantragt. Das Anerkennungsschreiben
erhalten die Teilnehmenden nach der Anmeldung bei der vhs Darmstadt
zur Vorlage bei ihrem Arbeitgeber.
Anmeldungen
für Bildungsurlaub müssen spätestens bis zum 10. Wochentag vor Beginn
des Kurses im Servicebüro der vhs vorliegen. Bis zu diesem Tag wird
ein Rücktritt kosten los bearbeitet. Bei einer späteren Abmeldung wird
das Kursentgelt grundsätzlich in voller Höhe fällig. Organisatorische
Auskünfte zu den Bildungsurlaubsangeboten sind im Servicebüro erhältlich.
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1.
Allgemeines
- Diese AGB gelten
für alle Veranstaltungen der vhs.
- Wer sich zu einer
Veranstaltung der Volkshochschule Darmstadt (vhs) anmeldet, erkennt
die AGB und die gültigen Hausordnungen der jeweiligen Veranstaltungsorte
an.
- Studienreisen
und Exkursionen, die einen Dritten als Veranstalter und Vertragspartner
ausweisen, sind keine Veranstaltungen der vhs. Insoweit tritt die vhs
nur als Vermittler auf.
- Rechtsgeschäftliche
Erklärungen (z. B. Anmeldungen und Kündigungen) bedürfen, soweit sich
aus diesen AGB oder aus dem dem Verbraucher zustehenden Widerrufsrecht
bei Fernabsatzgeschäften nichts anderes ergibt, der Schriftform (gleichwertig:
Telefax, E-Mail, Online-Anmeldung).
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2.
Anmeldung und Vertragsschluss
- Die Ankündigung
von Veranstaltungen ist unverbindlich. Die vhs behält sich vor, Veranstaltungen
aus wichtigem Grund abzusagen.
- Die Anmeldung
für eine Veranstaltung ist ein Vertragsangebot. Bei der Anmeldung sind
alle zur Vertragsabwicklung erforderlichen Angaben zu machen. Der Veranstaltungsvertrag
kommt nach Eingang der Anmeldung zustande. Damit werden vertragliche
Rechte und Pflichten zwischen der vhs und dem/der Anmeldenden begründet.
Die Kursanmeldung wird nicht schriftlich bestätigt.
- Sofern ein Dritter
(Arbeitgeber, Behörde o. a.) das Entgelt und zusätzlich anfallende Kosten
übernimmt, ist die Vorlage einer schriftlichen Kostenübernahmeerklärung
erforderlich. Abs. (2) gilt entsprechend.
- Das gesetzliche
Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften wird durch diese Regelungen
nicht berührt.
- Die vhs darf die
Teilnahme an einer Veranstaltung von persönlichen und/oder sachlichen
Voraussetzungen abhängig machen.
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3.
Entgelt
- Das Veranstaltungsentgelt
ergibt sich aus der bei Eingang der Anmeldung aktuellen Ankündigung
der vhs (Programmheft, Aushang, Homepage, etc.) und setzt sich zusammen
aus dem Unterrichtsentgelt und einer Verwaltungskostenpauschale i. H.
v. 5 EUR, die für Lernberatung, Kurswechsel, Teilnahmebescheinigung
und Programmheft erhoben wird.
- Das Entgelt wird
durch die schriftliche Anmeldung, die Teilnahme am Kurs oder die Eintragung
in die Einschreibeliste in voller Höhe fällig.
- Der/die Anmeldende
kann das Entgelt bar im Servicebüro der vhs zu den Öffnungszeiten zahlen
oder eine Einzugsermächtigung (Online-Anmeldung, Anmelde-Postkarte,
Fax-Anmeldung) erteilen. Das Entgelt wird erst nach Beginn der Veranstaltung
vom angegebenen Konto der/des Anmeldenden abgebucht.
- Für das Ausstellen einer Rechnung erheben wir 5 EUR.
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4.
Ermäßigungen
- Folgende Ermäßigungen
werden nur Personen mit Wohnsitz in Darmstadt gewährt:
- 50% Ermäßigung
bei nachgewiesenem Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch
II (Arbeitslosengeld II und Sozialgeld), dem Sozialgesetzbuch XII
(Sozialhilfe und Grundsicherung im Alter); oder dem Asylbewerberleistungsgesetz
- 50% Ermäßigung
bei Vorlage einer gültigen Teilhabecard der Stadt Darmstadt;
- 25% Ermäßigung
bei nachgewiesenem Bezug von Arbeitslosengeld I oder Wohngeld;
- 25% Ermäßigung
bei Nachweis einer Schwerbehinderung.
Nachweise
sollen nicht älter als 3 Monate sein.
- Der Ermäßigungsanspruch
muss bei der Anmeldung, spätestens jedoch bis zu Veranstaltungsbeginn
geltend gemacht und nachgewiesen werden. Sollten die Ermäßigungsnachweise
nicht vorliegen oder nicht anerkannt werden, wird das volle Entgelt
fällig.
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5.
Barrierefreiheit
Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen für Menschen mit Behinderung offen. Da unsere Unterrichtsorte ganz unterschiedlich sind, bitten wir behinderte Teilnehmende im Vorfeld persönlich Kontakt aufzunehmen (06151/13-2786), damit sofern möglich, entsprechende Maßnahmen ergriffen werden können.
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6.
Organisatorische Änderungen
- Es besteht kein
Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch eine bestimmte Lehrkraft
durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit dem
Namen einer Lehrkraft angekündigt wurde.
- Die vhs kann aus
sachlichem Grund und in einem dem/der Teilnehmenden zumutbaren Umfang
Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung ändern.
- Muss eine Veranstaltungseinheit
aus von der vhs nicht zu vertretenden Gründen ausfallen (beispielsweise
wegen Erkrankung einer Lehrkraft), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch
hierauf besteht jedoch nicht. Wird die Veranstaltung nicht nachgeholt,
gilt nachfolgende Ziffer 7 Abs. (2) Satz 2 und 3 sinngemäß.
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7.
Rücktritt und Kündigung durch die vhs
- Die Mindestzahl
der Teilnehmenden wird in der Ankündigung der Veranstaltung angegeben,
ansonsten beträgt sie 10 Personen.
Wird diese
Mindestzahl nicht erreicht, kann die vhs vom Vertrag zurücktreten. Kosten
entstehen den Angemeldeten hierdurch nicht. Über Ausnahmen bei der Mindestteilnehmerzahl
entscheidet die vhs-Fachbereichsleitung. Kurse mit kleineren Lerngruppen
können nur mit erhöhtem Kursentgelt oder Verkürzung der Laufzeit stattfinden.
- Die vhs kann ferner
vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Veranstaltung
aus Gründen, die die vhs nicht zu vertreten hat (z. B. Ausfall einer
Dozentin wegen Krankheit) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann.
In diesem Fall ist nur das Entgelt für die bereits erfolgte Unterrichtsleistung
anteilig zu zahlen. Die vhs wird das ggf. vorab entrichtete Entgelt
zurück erstatten.
- Die vhs kann den
Vertrag mit einer/einem Teilnehmenden unter den Voraussetzungen des
§ 314 BGB kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in folgenden
Fällen vor:
- Gemeinschaftswidriges
Verhalten in Veranstaltungen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung
der Kündigung durch die Lehrkraft, insbesondere Störung des Informations-
bzw. Veranstaltungsbetriebes durch Lärm- und Geräuschbelästigungen oder
durch querulatorisches Verhalten,
- Ehrverletzungen
aller Art gegenüber der Lehrkraft, gegenüber Teilnehmenden oder Beschäftigten
der vhs,
- Diskriminierung
von Personen wegen persönlicher Eigenschaften (Alter, Geschlecht, Hautfarbe,
Volks- oder Religionszugehörigkeit etc.),
- Missbrauch der
Veranstaltungen für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke oder
für Agitationen aller Art,
- Beachtliche Verstöße
gegen die Hausordnung am Unterrichtsort.
Statt
einer Kündigung kann die vhs die Vertragspartnerin auch von einer Veranstaltungseinheit
ausschließen. Der
Vergütungsanspruch der vhs wird durch eine solche Kündigung oder durch
einen Ausschluss nicht berührt.
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8.
Kündigung und Abmeldung durch die Teilnehmerin oder den Teilnehmer
- Weist die Veranstaltung
einen schwerwiegenden Mangel auf, der geeignet ist, das Ziel der Veranstaltung
nachhaltig zu beeinträchtigen, hat der/die Teilnehmende die vhs auf
den Mangel hinzuweisen und ihr innerhalb einer angemessenen Frist Gelegenheit
zu geben, den Mangel zu beseitigen. Geschieht dies nicht, kann die/der
Teilnehmende nach Ablauf der Frist den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
- Die/der Teilnehmende
kann den Vertrag kündigen, wenn die weitere Teilnahme an der Veranstaltung
wegen organisatorischer Änderungen (Ziffer 6) unzumutbar ist. In diesem
Fall hat die/der Teilnehmende nur das Entgelt für die bereits erfolgte
Unterrichtsleistung zu zahlen.
- Die/der Teilnehmende
kann den Vertrag kündigen, wenn die Teilnahme aus wichtigem Grund (Krankheit,
Wohnortwechsel etc.) nachweislich nicht mehr möglich ist. In diesem
Fall hat die/der Teilnehmende nur das Entgelt für die bereits erfolgte
Unterrichtsleistung zu zahlen, mindestens jedoch 25 % des Entgeltes.
- Ein etwaiges gesetzliches
Widerrufsrecht (z. B. bei Fernabsatzgeschäften) bleibt unberührt.
- Eine kostenfreie
Abmeldung bei Wochenendkursen, Bildungsurlaub, Tagesveranstaltungen, Sommer- und Ferienkursen
und gesondert gekennzeichneten Kursen ist nur möglich bis zum 10. Wochentag
vor Beginn des Kurses. Bei einer späteren Abmeldung ist das volle Entgelt
zu zahlen.
- Bei allen anderen
Kursen ist eine Abmeldung kostenfrei, wenn sie schriftlich im Servicebüro
der vhs nach dem 1. Unterrichtstermin innerhalb von 4 Werktagen vorliegt.
Bei späterer oder gänzlich versäumter Abmeldung, wenn der Kurs nicht
besucht wird, sind grundsätzlich 25% des Entgeltes, höchstens jedoch
100 EUR zu zahlen.
- Telefonische Abmeldungen
oder eine mündliche Abmeldung bei der Lehrkraft sind nicht wirksam.
- Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Abmeldung.
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9.
Kurswechsel
Ein
Kurswechsel ist nur nach vorheriger Zustimmung der vhs (Servicebüro Telefon
13-2786, oder vhs@darmstadt.de oder schriftlich)
möglich. Bereits gezahltes Entgelt wird verrechnet.
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10.
Mindestalter
Die
Kurse der vhs richten sich in der Regel an Teilnehmende, die das 15. Lebensjahr vollendet
haben.
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11.
Schadenersatzansprüche
- Schadenersatzansprüche
der/des Teilnehmenden gegen die vhs und deren Erfüllungsgehilfen sind
ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei
einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Der Ausschluss
gemäß Abs. (1) gilt ferner dann nicht, wenn die vhs schuldhaft Kardinalpflichten
verletzt, die nach Inhalt und Zweck des Vertrags gerade zu gewähren
sind oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags
überhaupt erst ermöglichen.
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12.
Datenschutz
- Der Magistrat
der Stadt Darmstadt bedient sich zur Erfassung der Teilnehmenden und
zur Entgelterhebung einer automatisierten Datenverarbeitung. Dazu werden
Name, Vorname, Anschrift und im Falle des Entgelteinzuges die Bankverbindung
(Bankinstitut, Kontoinhaber, Bankleitzahl, Kontonummer) in einer Teilnehmerdatei
gespeichert und mit den Daten des gebuchten Kurses verknüpft. Mit der
Anmeldung stimmen die Teilnehmenden der Verarbeitung der Daten zu (siehe Datenschutzbestimmungen).
- Angaben zu Alter
und Geschlecht sind freiwillig und dienen ausschließlich statistischen
Zwecken. Der vhs ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener
Daten nur zu Zwecken der Vertragsdurchführung gestattet.
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13.
Prüfungen
Für
Prüfungen gelten besondere Bedingungen (AGB
der Prüfungsorganisationen). |
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13.
Warteliste
Um Anspruch auf einen Platz der Warteliste zu erhalten, bitten wir um vollständige Angabe Ihrer Daten.
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Belehrung
über Widerrufsrecht
Sie
können Ihre Vertragserklärung über die Anmeldung zu einer Veranstaltung
der Volkshochschule Darmstadt innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe
von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist
beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.
Zur
Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der
Widerruf ist zu richten an:
Volkshochschule Darmstadt,
Große Bachgasse 2, 64283 Darmstadt
E-Mail: vhs@darmstadt.de
Fax: 06151/13-3260
Im
Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Unterrichtsmaterial,
Entgeltzahlung) herauszugeben.
Ihr
Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die vhs Darmstadt mit der Ausführung
der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der
Widerrufsfrist begonnen hat.
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